Steuern & Gebühren
Hauptbereich
Hundesteuer (Neue Sätze gültig ab dem 01.01.2013)
Die Steuer beträgt:
- für den ersten Hund 30,00 €
- für den 2. Hund 70,00 €
- für jeden weiteren Hund 100,00 €
- Steuer für Kampfhunde im Sinne des § 5 a 650,00 €
Müllabfuhr
Kanal & Wasser
Aktuelle Wasser- und Kanalherstellungsbeiträge (Beitragssätze)
- Grundstücksfläche 0,49 €/qm zzgl. 7% MWSt
- Kanal 1,56 € Geschossfläche 3,91 € zzgl. 7% MWSt 15,72 €
Verbrauchsgebühr
Die Gebühr für Wasser beträgt 2,08 € je Kubikmeter entnommenen Wassers zzgl. 7% MWSt.
Die Einleitungsgebühr (Abwassergebühr) beträgt 2,59 €.
Steuerhebesätze
Bekanntmachung zur Erhebung der Grundsteuer 2017
Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) 490 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 470 v.H.
Gewerbesteuer (nach dem Gewerbeertrag) 350 v.H.
Friedhofsgebühren
Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gebsattel
- Grabgebühren für Reihengräber für die Dauer der Ruhefrist
- bei Gräbern für Kinder bis zu 10 Jahren
60,00 € - bei Gräbern für Personen über 10 Jahre 120,00 €
- bei Gräbern für Kinder bis zu 10 Jahren
- Grabgebühren für Wahlgräber (Doppelgräber)
- für den gesamten Grabplatz einheitlich im Jahr 12,00 €
- Grabgebühren für Urnengräber
- für die Beisetzung im Reihengrab 100,00 €
- für die Beisetzung im Wahlgrab für die Dauer eines Jahres 12,00 €
Bestattungsgebühren
- (1) für die Benutzung des Leichenhauses
- bei Kindern bis zu 10 Jahren 30,00 €
- bei Personen über 10 Jahre 60,00 €
- bei Aufbewahrung von Aschenresten 15,00 €
- (2) für die Grabherstellung (Ausschachten, Versenken des Sarges oder Beisetzen der Urne und Schließen des Grabes)
- für Kindergräber 110,00 €
- für Reihengräber 250,00 €
- für Wahlgräber je Grabstelle 250,00 €
- für Urnengräber 65,00 €
- Sonstige Gebühren
- für Umbettungen während der Ruhezeit 450,00 €
- für Umbettungen nach Ablauf der Ruhezeit 250,00 €
- für die Ausgrabung von Urnen 35,00 €
- für die Umschreibung des Grabrechts von einem Grabberechtigten auf einen anderen 10,00 €
- für die Gewährung von Ausnahmen, Befreiungen und Erlaubnissen, für die eine Gebühr nicht ausdrücklich festgelegt ist, je nach Bedeutung der Angelegenheit, Verwaltungsaufwand und den finanziellen Verhältnissen des Gebührenschuldners 5,00 € bis 20,00 €
Friedhofsgebühren Kirnberg
der Evang.-Luth. Kirchenstiftung Kirnberg
- Einzelgrab 50,00 €
- Doppelgrab 100,00 €
Friedhofsgebühren St. Leonhard
der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gebsattel
- Einzelgrab 80,00 €
- Doppelgrab 160,00 €
- Verlängerungsgebühr für ein Jahr 10,00 €