Steuern & Gebühren: Gemeinde Gebsattel

Steuern & Gebühren: Gemeinde Gebsattel

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Steuern & Gebühren

Hauptbereich

Hundesteuer (Neue Sätze gültig ab dem 01.01.2013)

Die Steuer beträgt:

  • für den ersten Hund 30,00 €
  • für den 2. Hund 70,00 €
  • für jeden weiteren Hund 100,00 €
  • Steuer für Kampfhunde im Sinne des § 5 a 650,00 €

Kanal & Wasser

Aktuelle Wasser- und Kanalherstellungsbeiträge (Beitragssätze)

  • Grundstücksfläche 0,49 €/qm zzgl. 7% MWSt
  • Kanal 1,56 € Geschossfläche 3,91 € zzgl. 7% MWSt 15,72 €

Verbrauchsgebühr

Die Gebühr für Wasser beträgt 2,08 € je Kubikmeter entnommenen Wassers zzgl. 7% MWSt.
Die Einleitungsgebühr (Abwassergebühr) beträgt 2,59 €.

Steuerhebesätze

Bekanntmachung zur Erhebung der Grundsteuer 2017

Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) 490 v.H.
 Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 470 v.H.
 Gewerbesteuer (nach dem Gewerbeertrag) 350 v.H.

Friedhofsgebühren

Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gebsattel

  • Grabgebühren für Reihengräber für die Dauer der Ruhefrist
    • bei Gräbern für Kinder bis zu 10 Jahren
      60,00  €
    • bei Gräbern für Personen über 10 Jahre 120,00  €  
  • Grabgebühren für Wahlgräber (Doppelgräber)
    • für den gesamten Grabplatz einheitlich im Jahr 12,00 €
  • Grabgebühren für Urnengräber
    • für die Beisetzung im Reihengrab 100,00  €
    • für die Beisetzung im Wahlgrab für die Dauer eines Jahres 12,00  €  

Bestattungsgebühren

  • (1) für die Benutzung des Leichenhauses
    • bei Kindern bis zu 10 Jahren 30,00  €
    • bei Personen über 10 Jahre 60,00  €
    • bei Aufbewahrung von Aschenresten 15,00  €  
  • (2) für die Grabherstellung (Ausschachten, Versenken des Sarges oder Beisetzen der Urne und Schließen des Grabes)
    • für Kindergräber 110,00  €
    • für Reihengräber 250,00  €
    • für Wahlgräber je Grabstelle 250,00  €
    • für Urnengräber 65,00 €
  • Sonstige Gebühren
    • für Umbettungen während der Ruhezeit 450,00 €
    • für Umbettungen nach Ablauf der Ruhezeit 250,00 €
    • für die Ausgrabung von Urnen 35,00  €
    • für die Umschreibung des Grabrechts von einem Grabberechtigten auf einen anderen 10,00  €
    • für die Gewährung von Ausnahmen, Befreiungen und Erlaubnissen, für die eine Gebühr nicht ausdrücklich festgelegt ist, je nach Bedeutung der Angelegenheit, Verwaltungsaufwand und den finanziellen Verhältnissen des Gebührenschuldners 5,00 € bis 20,00 €

Friedhofsgebühren Kirnberg
der Evang.-Luth. Kirchenstiftung Kirnberg

  • Einzelgrab 50,00 €
  • Doppelgrab 100,00 €

Friedhofsgebühren St. Leonhard
der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gebsattel

  • Einzelgrab 80,00 €
  • Doppelgrab 160,00 €
  • Verlängerungsgebühr für ein Jahr 10,00 €

Infobereich