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Siedlungsentwicklung des Ortsteils Bockenfeld
Bockenfeld verdankt seinen Namen einem Germanen vom Stamm der Franken, der Bocco hieß und sich, wahrscheinlich mit einigen Gefolgsleuten, um 800 n.Chr. hier ansiedelte.
In einer Schenkungsurkunde an das Ansbacher Gumbertusstift wird Bockenfeld 1168 erstmals urkundlich erwähnt. Im Jahre 1245 wurde die gesamte Pfarrei Insingen, also auch Bockenfeld, in die Propstei des Gumbertusstiftes eingegliedert. Etwa 200 Jahre später wird der gesamte Bockenfelder Besitz des Gumbertusstiftes aufgeführt: ein Gut, der obere Hof, ein weiterer Hof, drei kleine Bauerngüter, eine Mühle, ein Haus und ein Seldenhaus.
Bockenfeld war schon Anfang des 14. Jh. ein Bestandteil der Herrschaft Schillingsfürst geworden. Ein sog. ,,Niederer Hof" mit einem großen geschlossenen Flurblock gehörte bis 1385 dem Bockenfelder Ortsadel, der im "Schlösschen" direkt neben dem Hof wohnte.
Dieser bescheidene Herrensitz wurde 1634 im Dreißigjährigen Krieg niedergebrannt und später als Wirtshaus wieder aufgebaut. Es wird angenommen, dass dieses Schlösschen auch einen Vorgängerbau in Form eines Turmhügels hatte. In der zweiten Hälfte des Dreißigjährigen Krieges wurde auch Bockenfeld verwüstet. Von neun Bockenfelder Untertanen waren nur noch drei übrig geblieben, ein Müller, ein Bauer und ein Köbler. Erst Ende des 17. Jh. wurden die Höfe wieder langsam aufgebaut und bewirtschaftet. Im Jahre 1744 wurde die Schillingsfürster Linie der Grafen von Hohenlohe in den Fürstenstand erhoben und die Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach ging 1791 an das Königreich Preußen über. In einem sog. Landesvergleich trat Preußen alle seine Untertanen im Schillingsfürster Hoheitsgebiet an Hohenlohe ab. Für Bockenfeld bedeutete dies, dass alle preußischen Untertanen bis 1806 hohenlohisch wurden.
Quelle: Bockenfeld, Chronik eines fränkischen Dorfes
Autor: Anton Müller, 1984
Dorferneuerung Bockenfeld
11.12.2001: Die Urkunde für die Anordnung der Dorferneuerung mit Datum vom 06.12.2001 wurde im Beisein einiger Vertreter der Arbeitskreise von Herrn Wiedmann und Herrn Zwicker von der DLE überreicht. Das Budget wurde auf 400.000 DM vorläufig festgelegt. Nun ist eine Vorstandschaft aus vier Vertretern und einem Stellvertreter aus der Dorfbevölkerung zu wählen. Wahlberechtigt ist jeder Grundstückseigentümer im Verfahrensbereich. Die Vertretung der Gemeinde wird durch den 1. Bürgermeister und seinen Stellvertreter wahrzunehmen sein. Damit kann im nächsten Jahr mit konkreten Maßnahmen begonnen werden. Der Gemeinderat stimmte in der Sitzung am 11.12.01 der Anordnung des DE-Verfahrens ohne Gegenstimme zu.